Allgemeine Geschäftsbedingungen JMVision GmbH, Im Nasswasen 10, 72379 Hechingen

(Generelle Bestimmungen (A.), Besondere Bestimmungen für Erstellung von Webseiten (B.), Besondere Bestimmungen für Content, Fotografie und Film (C.) und Besondere Bestimmungen für Social-Recruiting (D.)).

 

A. GENERELLE BESTIMMUNGEN

 

I. GELTUNGSBEREICH, ALLGEMEINES

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma JMVision GmbH, Im Nasswasen 10, 72379 Hechingen, Deutschland (nachfolgend: „JMVision“ bzw. „wir“), gelten für sämtliche Geschäfte gegenüber dem Auftraggeber durch JMVision, sofern der Auftraggeber seine für den Vertrag maßgebliche Niederlassung in Deutschland hat.
  2. Der Anwendungsbereich dieser AGB ist beschränkt auf Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB finden keine Anwendung im Verkehr mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
    Unternehmer/in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige

    Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Der Einbeziehung von entgegenstehenden, ergänzenden oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn wir in Kenntnis abweichender Bestimmungen des Auftraggebers und/oder ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber ausführen.

  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

  5. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen JMVision und dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber ggf. abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  7. Rechte, die JMVision nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese AGB hinaus zustehen, bleiben unberührt.

 

II. RECHTE AN UNSEREN UNTERLAGEN, ZUSAGEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Angebote, Kostenvoranschläge und sonstige im Rahmen der Vertragsanbahnung übermittelte Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  2. Alle Rechte, insbesondere Patent-, Urheber- und Erfinderrechte, an von uns gefertigten Unterlagen, Mustern, Vorrichtungen, Layouts, Grafiken, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Plänen stehen ausschließlich uns zu, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, sofern wir ausdrücklich unsere schriftliche Zustimmung hierzu erteilt haben. Sie dürfen ferner von Dritten und/oder dem Auftraggeber nicht anderweitig verwendet werden.

  3. Der Auftraggeber versichert, dass uns von ihm zur Verfügung gestellte Unterlagen, Logos, Marken, Grafiken, Kennzeichen etc. nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

 

III. VERTRAGSSCHLUSS

  1. Wir erstellen auf der Grundlage der Anfrage des Auftraggebers ein Angebot. Dieses Angebot ist, sofern sich aus ihm nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung nach Maßgabe von Abs. 3 oder unserer Leistungserbringung nach Maßgabe von Abs. 4 zustande.
  3. Zur Annahme eines vom Auftraggeber unterbreiteten Angebots durch Auftragsbestätigung sind wir innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Zugang des Angebots bei uns berechtigt.
  4. Der Vertragsschluss kommt durch unsere Leistungserbringung zustande, sofern wir innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots mit der Leistungserbringung begonnen haben und der Auftraggeber hiervon Kenntnis erlangt hat.

 

IV. VERTRAGSINHALT, ANPASSUNG DER VERTRAGLICH GESCHULDETEN LEISTUNG,
RECHTSMÄNGEL

  1. Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung, insbesondere dem Angebot.
  2. Die Vereinbarung einer Garantie oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die vertraglich geschuldete Leistung ist frei von Rechtsmängeln, sofern ein Dritter

    diesbezüglich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend machen kann. Die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf andere Staaten schuldet JMVision nur dann, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.

  4. Nachträgliche Änderungen oder Anpassungen der von JMVision geschuldeten Leistung sind zulässig, sofern sie handelsüblich oder technisch erforderlich sind und den Auftraggeber nicht unzumutbar belasten.

 

V. LEISTUNGSFRIST, HÖHERE GEWALT UND RÜCKTRITTSRECHT

  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall handelt es sich bei etwaig mitgeteilten Fristen zur Leistungserbringung um ungefähre Angaben.
  2. Der Beginn einer vereinbarten Frist zur Leistungserbringung setzt die Erbringung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
  3. Eine vereinbarte Frist zur Leistungserbringung beginnt im Falle der Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Auftraggebers, wie beispielweise dem Leisten einer Anzahlung, nicht, bevor der Auftraggeber die ihn treffenden Vorleistungspflichten erfüllt hat.

  4. JMVision steht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.
  5. Die Frist zur Leistungserbringung verlängert sich im Falle höherer Gewalt (force majeure) angemessen. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Vorliegen eines Falles höherer Gewalt sowie dessen Dauer keinen Einfluss auf den Zeitraum
    der Leistungserbringung haben. Bei der Bemessung der angemessenen Verlängerung der Frist zur Leistungserbringung sind die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit zu berücksichtigen. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, wie Pandemien, Epidemien, Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen behördliche Maßnahmen, terroristische Anschläge und Krieg. JMVision wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende dieses Umstandes informieren. Dauert der Zustand höherer Gewalt ununterbrochen mehr als drei Monate an oder verlängert sich der Leistungstermin aufgrund mehrerer Umstände höherer
    Gewalt um mehr als vier Monate, so sind sowohl der Auftraggeber als auch JMVision zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle der höheren Gewalt ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und weiteren Ansprüchen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Gegenleistung entfällt, bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend, sofern die Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten und sich auf die Belieferung an JMVision auswirken.

  6. Schadensersatzansprüche infolge der Nichteinhaltung der Frist zur Leistungserbringung richten sich nach A. VIII. Haftung.

 

VI. ABNAHMEFIKTION, VERGÜTUNG

  1. Im Falle einer Abnahme ist unsere Vergütung bei Abnahme zur Zahlung fällig. Eine Abnahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Verwendung unserer Leistungen erfolgen.
  2. Unsere Leistungen oder Teilleistungen gelten auch als abgenommen, wenn wir dem
    Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung oder Teilleistung eine angemessene Frist zur (Teil-)Abnahme gesetzt haben und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

 

VII.PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Zahlungen sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung sofort ab Gefahrübergang/Leistungserbringung rein netto fällig. Zahlungen sind am Sitz von JMVision in Hechingen zu leisten. Kosten und Risiko der Zahlung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  3. JMVision darf eine Anzahlung verlangen. Diese ist mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig.
  4. Fahrtkosten von JMVision und seinen Mitarbeitern und etwaigen Subunternehmern werden mit 0,50 EUR/km abgerechnet. Etwaige Übernachtungskosten werden nach vorheriger Abstimmung ebenfalls vom Auftraggeber übernommen.
  5. Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung im Einzelfall.
  6. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  7. Wir sind trotz anderslautender Bestimmungen berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, können wir die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen.

 

VIII. HAFTUNG

  1. JMVision haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. JMVision haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn JMVision wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf.

  3. JMVision haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  5. Soweit unsere Haftung aufgrund der vorangegangenen Ziffern beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, einschließlich unserer Arbeitnehmer und Mitarbeiter.

 

IX. MITWIRKLUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Auftraggeber wird JMVision bei Erfüllung sämtlicher Leistungen unterstützen und dabei insbesondere alle Informationen zur Verfügung stellen.
  2. Der Auftraggeber wird JMVision Zugang zu Servern, Webseiten, Social Media Konten etc. gewähren.

 

X. GEHEIMHALTUNG

  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CDROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten.
  2. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.

  3. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.
  4. Die Geheimhaltungspflicht nach Ziff. 2 gilt nicht für Informationen,
    1. die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
    2. die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch JMVision bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
    3. die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
    4. die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
    5. die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
    6. die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentli- chungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

 

XI. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

  1. Die Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  2. Für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gilt Ziff. 1 entsprechend.

 

XII.ABTRETUNGSVERBOT

  1. Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
  2. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten nicht für die Abtretung einer Entgeltforderung im Sinne von § 354a HGB.

 

XIII.DATENSCHUTZ

Wir verarbeiten unsere Daten auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die einzelnen Bestimmungen können unseren Datenschutzhinweisen für Auftraggeber entnommen werden.

 

XIV.ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Auftrag des Auftraggebers ist Hechingen.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz von JMVision in Hechingen, Deutschland, zuständige Gericht.
  3. JMVision ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

XV. SCHRIFTFORM

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Verzicht auf deren Geltung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch im Hinblick auf einen möglichen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 

XVI.SALVATORISCHE KLAUSEL

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder Teile einer Bestimmung unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags als Ganzes. In Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine salvatorische Klausel lediglich zu einer Beweislastumkehr führt, ist es jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unter allen Umständen aufrechtzuerhalten.
  2. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine diese Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende gültige und wirksame Regelung treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieses Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der jeweiligen Regelung bedacht hätten.

  3. Ziff. 1 und Ziff. 2 gelten im Falle einer Regelungslücke entsprechend.

 

B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WEBSEITENERSTELLUNG

Für die Erstellung von Webseiten gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

 

I. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Erstellung oder Überarbeitung der für den offiziellen Internetauftritt des Auftraggebers erforderlichen Webseite sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Webseite.
  2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

 

II. LEISTUNGEN VON JMVISION

  1. Maßgeblich für den Leistungsumfang der von JMVision zu erstellenden Webseite ist unser Angebot.
  2. JMVision wird dem Auftraggeber die gemäß dem Angebot erstellte Webseite betriebsbereit auf dem Server des Auftraggebers installieren, so dass der Online-Zugriff für jedermann möglich ist.

  3. Mit der Fertigstellung und Übergabe der Webseite erhält der Auftraggeber die Zugangsdaten für den Administratorenbereich der Webseite.
  4. JMVision wird den Auftraggeber nicht in rechtlicher Hinsicht beraten. Den Parteien ist bekannt, dass JMVision keine Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) übernehmen darf.

  5. JMVision ist nicht verpflichtet, die erstelle Webseite zu warten und zu pflegen. Der Auftraggeber kann aber mit JMVision einen gesonderten Pflege-und Wartungsvertrag abschließen. Ein Anspruch des Auftraggebers hierauf besteht nicht.

 

III. LEISTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Auftraggeber stellt JMVision eigenverantwortlich die zur Erstellung der Webseite erforderlichen Inhalte vollständig und richtig zur Verfügung. JMVision ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Webseite verfolgten Zweck zu erreichen. Stellt der Aufraggeber die Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung, darf JMVision unter Beachtung von Rechten Dritter selbst Grafiken verwenden oder die Stellen mit einem Platzhalter versehen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
  2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Impressum und Datenschutzerklärungen.

  3. Die in Ziff. 1 und 2 umschriebenen Daten werden JMVision in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
  4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte der Webseite nicht geltendes Recht verletzen. Der Auftraggeber wird JMVision im Falle von Abmahnungen unterstützen und ihn im Innenverhältnis von jeglicher Haftung freistellen.

 

IV. ABNAHME

Liegen keine erheblichen Mängel vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass die fertig gestellte Webseite in vertragsgemäßem Zustand erstellt worden ist (Abnahme). Die Webseite gilt auch als abgenommen, wenn JMVision dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.

 

V. NUTZUNGSRECHTE UND NAMENSNENNUNG

  1. JMVision räumt dem Auftraggeber das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von JMVision für den Auftraggeber erstellte Webseite in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Diese Rechtegewährung umfasst
    sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Webseite ab deren jeweiliger Entstehung.
  2. Der Auftraggeber wird JMVision im Impressum der Webseite als Urheber der Webseite nennen.

 

VI. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe für die Erstellung der Webseite, sowie für die übrigen vertragsgegenständlichen Leistungen. JMVision ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung im Voraus zu verlangen.
  2. Mit dieser Pauschalvergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Webseite vollständig abgegolten.
  3. Der in Ziff. 1 genannte Festpreis wird mit der vollständigen Abnahme der fehlerfreien Webseite fällig.

 

VII.GEWÄHRLEISTUNG, VERJÄHRUNG, HAFTUNG BEI HACKERANGRIFFEN

  1. JMVision gewährleistet, dass die Webseite vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. JMVision übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitungen, den Internet-Zugang der Nutzer.
  2. JMVision erbringt die Gewährleistung durch nach eigener Wahl. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Auftraggeber die Rechte gemäß §§ 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer JMVision zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigene Mitarbeiter nach Maßgabe des. § 637 BGB auf Kosten von JMVision ausführen lassen.

  3. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen – verjähren in Abweichung von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder sonstgen zwingenden gesetzlichen Regelungen.

  4. JMVision haftet nicht für Hackerangriffe auf die Webseite des Auftraggebers.

 

VIII.SUBUNTERNEHMER

JMVision ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. JMVision haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

 

IX. RECHTE DRITTER

JMVision steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Auftraggeber durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit JMVision für die Erstellung der Webseite von Dritten entwickelte Technologien oder Software benutzt, sichert JMVision zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der in Ziff. V. genannten Rechte an der Basistechnologie und der von JMVision im Übrigen für die Erstellung der Webseite benutzten Software berechtigt zu sein.

 

X. KÜNDIGUNG

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ist JMVision berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.

 

XI. WARTUNGSVERTRÄGE

  1. Die Parteien können einen Vertrag über die weitere Wartung und Betreuung der Webseite des Auftraggebers abschließen. Eine Pflicht hierzu besteht nicht. Der Auftraggeber hat hierauf keinen Anspruch.
  2. Bei der Wartung und Betreuung der Webseite wird JMVision sich darum kümmern, dass die Webseite erreichbar ist und die Webseite nach den Wünschen des Auftraggebers aktualisiert wird. Für technische Störungen, auf die JMVision keinen Einfluss hat, wird keine Verantwortung übernommen.

  3. Sofern die Parteien auch die Betreuung, Pflege und Wartung der Webseite vereinbart haben, hat der Auftraggeber pro Monat eine Gebühr zu zahlen. Die Gebühr wird zu Beginn des Jahres im Voraus abgerechnet.

  4. Wartungsverträge werden für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate. Der Auftraggeber kann den Wartungsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

 

C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR CONTENT, FOTOGRAFIE UND FILM

Für die Content-Gestaltung (z.B. Grafiken) und die Erstellung von Fotografien und Filme durch JMVision gelten ergänzend zu den Regelungen unter A., B. und D. folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

 

I. VERTRAGSGEGENSTAND, LEISTUNGEN

Ergänzend zur Webseitenerstellung oder zum Social-Recruiting gestaltet JMVision auch den Content der Webseite für den Auftraggeber und erstellt Fotografien und Recruiting- oder Imagefilme für den Auftraggeber.

 

II. ERSTELLUNG VON TEXTEN UND GRAFIKEN

  1. JMVision erstellt für den Auftraggeber Texte und Grafiken, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Die Inhalte der Texte werden vom Auftraggeber festgelegt.
  2. Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug der Texte und Grafiken. Der Auftraggeber hat diesen Korrekturabzug zur Veröffentlichung freizugeben. Der Auftraggeber darf zwei Mal die Korrektur der Texte und Grafiken verlangen. Weitere Änderungen darüber hinaus sind kostenpflichtig.
  3. JMVision haftet nicht für Fehler im Text, die bereits im Korrekturabzug vorhanden waren und vom Auftraggeber nicht gerügt wurden.

 

III. FOTOGRAFIEN UND FILME

  1. JMVision führt Foto- und Videokampagnen zur Erstellung von Fotografien und Videos für den Auftraggeber durch.
  2. Der Auftraggeber teilt JMVision mit, welche Anforderungen die Fotografien zu erfüllen haben. Dabei sind sich die Parteien einig, dass JMVision kreative Freiheit hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des Auftraggebers zusteht. Die Einzelheiten sind der Auftragsbestätigung von JMVision zu entnehmen.

  3. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bearbeitung des Bild- und Videomaterials. Eine Neuerstellung findet jedoch nicht statt. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig.
  4. JMVision wird dem Auftraggeber die Fotografien zur Freigabe übermitteln. Der Auftraggeber hat die Fotografien abzunehmen.
  5. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche datenschutzrechtliche Gesetze eingehalten werden, sofern Beschäftigte des Auftraggebers fotografiert oder gefilmt werden. JMVision haftet insofern nicht und wird vom Auftraggeber von einer Haftung im Innenverhältnis freigestellt.

  6. JMVision räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die von JMVision für den Auftraggeber erstellten Bild- und Videomaterialen zu nutzen. Die Rohdaten verbleiben bei JMVision und müssen nicht herausgegeben werden.

 

IV. SUBUNTERNEHMER, DRITTDIENSTLEISTER

  1. JMVision ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. JMVision haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.
  2. Der Auftraggeber wird bei Einschaltung von Drittdienstleistern Vertragspartei gegenüber dem weiteren Dienstleister. JMVision ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt, sondern vermittelt ausschließlich die Kontakte von Drittdienstleistern.

 

D. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SOCIAL RECRUITING

Für Social Recruiting durch JMVision gelten ergänzend zu den Regelungen unter A. Generelle Bestimmungen folgende Regelungen, wobei die besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts im Falle widersprechender Regelungen Vorrang genießen.

 

I. VERTRAGSGEGENSTAND

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die digitale Personalsuche in sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und sonstigen Medien für den Auftraggeber (Social Recruiting).
  2. JMVision schuldet keinen Erfolg bei der Personalsuche.

 

II. LEISTUNGEN VON JMVISION

  1. JMVision wird den Auftraggeber bei der Gestaltung von Stellenanzeigen unterstützen.
  2. JMVision wird für den Auftraggeber Stellenanzeigen in sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook, LinkedIn, Xing etc. schalten.
  3. JMVision wird für den Auftraggeber Werbekonten in den sozialen Netzwerken mit der Stellenanzeige erstellen.
  4. JMVision wird für den Auftraggeber eine Landingpage für Stellenanzeigen erstellen und online stellen.
  5. JMVision wird dem Auftraggeber eingehende Bewerbungen weiterleiten.

 

III. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Die Auswahl der Inhalte der Anzeigen obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. JMVision wird den Auftraggeber rechtlich nicht zum Inhalt beraten und die Richtigkeit des vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalts nicht prüfen.
  2. Der Auftraggeber wird von JMVision gestaltete Anzeigen zur Veröffentlichung freigeben. Mit Übermittlung der Fertigstellungsanzeige an den Auftraggeber hat dieser innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen die Leistungen von JMVision abzunehmen. Wird die Abnahme binnen dieser Frist nicht erteilt, gelten die Leistungen nach Ablauf der Frist als abgenommen.

 

IV. VERGÜTUNG

  1. Der Auftraggeber hat eine Einrichtungsgebühr für die Einrichtung der Stellenanzeige in den sozialen Netzwerken zu zahlen.
  2. Der Auftraggeber zahlt JMVision eine monatliche Gebühr. Die Gebühr ist zum 15. eines Monats zur Zahlung fällig.
  3. Werbekosten werden direkt mit dem Werbeanbieter abgerechnet und sind nicht Teil unserer Angebote und werden nicht von uns verauslagt.

 

VI. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH SUBUNTERNEHMER

JMVision ist berechtigt, Leistungen durch Dritte zu erbringen. JMVision haftet für Handlungen der Subunternehmer wie für eigene Handlungen.

 

VII.MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Der Auftraggeber stellt JMVision eigenverantwortlich den Inhalt der Stellenanzeige zur Verfügung. JMVision ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen.
  2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere: Ansehen des Onboardings, ausgefüllter Fragebogen für die Bewerber- und Unternehmensanalyse, Zugriff auf den Facebook Business Manager, Bereitstellen von vorhandenem Bild- und Filmmaterial.

 

VIII.DAUER, KÜNDIGUNG

  1. Das Vertragsverhältnis wird für eine Mindestdauer von drei Monaten geschlossen und verlängert sich sodann auf unbestimmte Dauer.
  2. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen.

 

IX. HAFTUNG

  1. JMVision haftet nicht für die Qualifikationen eines Bewerbers und übernimmt keine Verantwortung für dessen Fähigkeiten und Kompetenzen.
  2. JMVision trägt keine Haftung für das Ausbleiben eines Erfolgs bei der Personalsuche.
  3. JMVision haftet nicht für Hackerangriffe auf die Werbekonten oder für die Sperrung eines Werbekontos durch den Betreiber eines sozialen Netzwerkes.

 

X. NACH VERTRAGSBEENDIGUNG

JMVision wird sämtliche für den Auftraggeber eingerichtete Landingpages, Werbekonten etc. nach Vertragsbeendigung offline nehmen und archivieren, sofern Sie nicht in eine längere Speicherdauer eingewilligt haben.

 

Stand: 01/2023